Lange haben wir auf eine Wahlrechtsreform gewartet, nun ist eine da.
Das Problem: Sie ist völlig ungeeignet den Bundestag wieder in Richtung Regelgrößevon 598 Sitzen zu verkleinern. Zudem bricht sie mit einem der wichtigten Grundsätze unseres Wahlsystems.
Anders als bisher sollen nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden, drei Überhangmandate sollen ohne Ausgleich verteilt werden. Bei einer Größe von über 700 Sitzen ist der Effekt gering.
Viel schlimmer, als dass das Problem des übergroßen Bundestages nicht gelöst wird, ist die Verzerrung des Wählerwillen. Die Sitzverteilung proportional zu den Zweitstimmen war ein wichtiger Bestandteil unseres fairen Wahlsystems, bei dem jede Stimme gleich viel zählte. Diese Gleichheit wurde zu Gunsten der Parteien, die in den Erststimmen überrepräsentiert sind verschoben. Zudem ist daher fraglich, ob diese Reform überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist. Uns droht ein Bundestag, der ähnlich groß wird wie der bisherige, dabei aber den Wählerwillen missachtet.
Jede Stimme muss auch weiterhin gleich wertvoll sein um faire und demokratische Wahlen zu gewährleisten. Daher bleibt nur zu hoffen, dass das Verfassungsgericht diese Reform für ungültig erklärt.